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Unterlagen müssen bei Arztwechsel herausgeben werden
Ein Arzt muss Röntgen-Unterlagen vorübergehend herausgeben, wenn der Patient diese einem anderen Arzt oder Chiropraktiker vorlegen will. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Flensburg (Az 1 S 16/07) vom Juni hervor, das damit ein Urteil des Amtsgerichts Flensburg bestätigte.
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